Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Schenkung von Todes wegen

Wann unterliegt eine Schenkung den Formvorschriften des Erbrechts?

Im Video genannt: § 2301 BGB, § 518 BGB, § 2325 BGB

Zurueck: Kleiner und grosser Pflichtteil des EhegattenWeiter: Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
RechtsgebietErbrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 2301 BGB, § 518 BGB, § 2325 BGB

Streitstand

Wann ist eine Schenkung nach § 2301 II BGB vollzogen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt fuer den Vollzug, dass der Beschenkte noch zu Lebzeiten eine gesicherte Rechtsposition erlangt, also mehr als eine blosse Anwartschaft auf den Todesfall. Tragend ist der Zweck des § 2301 BGB, die Umgehung erbrechtlicher Formvorschriften zu verhindern. Erst der lebzeitige Vermoegensopfer rechtfertigt die Anwendung des Schenkungsrechts.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jede unwiderrufliche Begruendung eines Anspruchs genuegen, auch wenn der Vermoegenswert erst mit dem Tod zufliesst. Ihr Argument: die Bindung des Schenkers ist das entscheidende Vermoegensopfer.

Praktisch wird der Streit: Bei einer Bankanweisung, die erst nach dem Tod ausgefuehrt werden soll, haengt die Formwirksamkeit von dieser Abgrenzung ab.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.