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Pflichtteilsrecht: Grundlagen und Berechnung

Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie berechnet man den Anspruch?

Im Video genannt: § 2303 BGB, § 2311 BGB, § 2314 BGB

Zurueck: Erbschein und gutglaeubiger ErwerbWeiter: Kleiner und grosser Pflichtteil des Ehegatten
RechtsgebietErbrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge3
Vorschriften§ 2303 BGB, § 2311 BGB, § 2314 BGB

Streitstand

Ist der Pflichtteilsanspruch vor dem Erbfall uebertragbar?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst eine Verfuegung ueber den kuenftigen Pflichtteil nur im Rahmen des § 2346 BGB zu und haelt sonstige Uebertragungen vor dem Erbfall fuer unwirksam. Tragend ist, dass der Anspruch erst mit dem Erbfall entsteht und bis dahin kein uebertragbares Recht, sondern eine blosse Aussicht ist. Nach dem Erbfall ist er dagegen frei uebertragbar und pfaendbar.

Gegenansicht Eine Gegenansicht erkennt eine Vorausverfuegung unter Angehoerigen als wirksames Verfuegungsgeschaeft ueber ein kuenftiges Recht an. Ihr Argument: § 2317 II BGB zeigt die grundsaetzliche Verkehrsfaehigkeit des Anspruchs.

Praktisch wird der Streit: Hat ein Kind seinen Pflichtteil schon zu Lebzeiten des Erblassers an ein Geschwister abgetreten, ist diese Abtretung nur nach der Gegenansicht wirksam.

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