Wie weit schuetzt ein unrichtiger Erbschein den Erwerber?
Im Video genannt: § 2353 BGB, § 2366 BGB, § 2367 BGB
Schuetzt der Erbschein bei Zweifeln an seiner Richtigkeit?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst den Schutz nach § 2366 BGB nur bei positiver Kenntnis der Unrichtigkeit oder des Einziehungsantrags entfallen; grobe Fahrlaessigkeit schadet nicht. Tragend ist der Wortlaut, der anders als § 932 BGB allein auf Kenntnis abstellt, und die gesteigerte Verlaesslichkeit einer gerichtlichen Bescheinigung. Der Erwerber darf sich daher auf den Erbschein verlassen.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will bei sich aufdraengender Unrichtigkeit den Schutz versagen. Ihr Argument: wer die Zweifel bewusst verdraengt, verdient keinen Verkehrsschutz zulasten des wahren Erben.
Praktisch wird der Streit: Kennt der Erwerber ein laufendes Erbscheinverfahren, aber nicht den Antrag auf Einziehung, erwirbt er nur nach der herrschenden Meinung wirksam.
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