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Wiederverheiratungsklausel und Pflichtteilsstrafe

Wie wirken Wiederverheiratungs- und Pflichtteilsklauseln im Berliner Testament?

Im Video genannt: § 2269 BGB, § 2074 BGB, § 2075 BGB

Zurueck: Das Berliner Testament: Einheit oder TrennungWeiter: Erbenbesitz nach § 857 BGB
RechtsgebietErbrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge6
Vorschriften§ 2269 BGB, § 2074 BGB, § 2075 BGB

Streitstand

Ist die Wiederverheiratungsklausel Bedingung oder Auflage?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung deutet die Klausel regelmaessig als aufloesend bedingte Vollerbschaft, die bei Wiederverheiratung in eine Vorerbschaft uebergeht, hilfsweise als Vermaechtnis zugunsten der Kinder. Tragend ist, dass die Eheleute das Familienvermoegen sichern, den Ueberlebenden aber nicht in seiner Lebensfuehrung bevormunden wollen. Eine Beschraenkung der Eheschliessungsfreiheit liegt darin nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt solche Klauseln fuer sittenwidrig, soweit sie wirtschaftlichen Druck gegen eine neue Ehe aufbauen. Ihr Argument: die Eheschliessungsfreiheit ist grundrechtlich geschuetzt und darf nicht mit Vermoegensverlust belegt werden.

Praktisch wird der Streit: Heiratet der Ueberlebende erneut, verliert er die freie Verfuegung nur, wenn die Klausel wirksam ist.

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