Welche Gestaltungsformen stehen dem Erblasser offen und wie binden sie ihn?
Im Video genannt: § 1937 BGB, § 2064 BGB, § 2274 BGB
Darf die Bestimmung des Erben einem Dritten ueberlassen werden?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt an der Hoechstpersoenlichkeit nach § 2065 BGB fest und erlaubt nur, dass ein Dritter einen vom Erblasser bestimmten Rahmen tatsaechlich ausfuellt. Tragend ist, dass die Willensentscheidung ueber die Zuwendung beim Erblasser verbleiben muss. Eine ergaenzende Auslegung kann aber oft einen hinreichend bestimmten Willen ergeben.
Gegenansicht Eine Gegenansicht lockert das Verbot und laesst eine Bestimmung durch Dritte nach objektiven Kriterien zu. Ihr Argument: die Testierfreiheit umfasst die Entscheidung, die Auswahl delegieren zu wollen.
Praktisch wird der Streit: Setzt der Erblasser denjenigen seiner Kinder ein, den ein Dritter fuer geeignet haelt, ist die Verfuegung nur nach der Gegenansicht wirksam.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.