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Ehegattenerbrecht und § 1371 BGB

Wie wirkt der Gueterstand auf die Erbquote des ueberlebenden Ehegatten?

Im Video genannt: § 1931 BGB, § 1371 BGB, § 1932 BGB

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RechtsgebietErbrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge3
Vorschriften§ 1931 BGB, § 1371 BGB, § 1932 BGB

Streitstand

Ist § 1371 I BGB erbrechtlich oder gueterrechtlich zu qualifizieren?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung qualifiziert die pauschale Erhoehung des gesetzlichen Erbteils als erbrechtliche Norm. Tragend ist, dass sie unmittelbar die Erbquote veraendert und ihren Zweck nur im Rahmen der Erbfolge erfuellt, nicht als eigenstaendiger Vermoegensausgleich. Bei grenzueberschreitenden Faellen folgt daraus die Anknuepfung nach dem Erbstatut.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht die Norm als gueterrechtlich an, weil sie den Zugewinnausgleich pauschal ersetzt. Ihr Argument: die Entstehungsgeschichte und die Verortung im Gueterrecht sprechen fuer diese Zuordnung.

Praktisch wird der Streit: Bei einer Ehe mit auslaendischem Erbstatut und deutschem Gueterrechtsstatut entscheidet die Qualifikation darueber, ob sich die Quote ueberhaupt erhoeht.

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