Wie bestimmt man Ordnung, Linien und Erbquoten bei der gesetzlichen Erbfolge?
Im Video genannt: § 1924 BGB, § 1925 BGB, § 1930 BGB
Wie wirkt die Ausschlagung auf die Quoten der uebrigen Erben?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt den Ausschlagenden nach § 1953 BGB als nie Erbe geworden, so dass seine Abkoemmlinge an seine Stelle treten und die Repraesentation fortwirkt. Tragend ist der Wortlaut der Rueckwirkungsfiktion, die den Anfall rueckwirkend entfallen laesst. Erst wenn kein Abkoemmling vorhanden ist, wachsen die Quoten innerhalb der Linie an.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will die Erbteile unmittelbar den uebrigen Erben derselben Ordnung zuwachsen lassen. Ihr Argument: die Ausschlagung soll den Nachlass nicht zugunsten einer ferneren Generation umverteilen.
Praktisch wird der Streit: Schlaegt ein Kind mit eigenen Kindern aus, erben nur nach der herrschenden Meinung die Enkel.
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