Wie berechnet man den Zugewinn und welche Posten bleiben privilegiert aussen vor?
Im Video genannt: § 1373 BGB, § 1374 BGB, § 1375 BGB
Sind unbenannte Zuwendungen privilegierter Erwerb nach § 1374 II BGB?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt Zuwendungen des anderen Ehegatten nicht als privilegierten Erwerb, weil § 1374 II BGB auf Zufluesse von Dritten zielt. Tragend ist, dass sonst der Ausgleichsmechanismus unterlaufen wuerde: der Empfaenger behielte den Wert ohne Teilhabe des Gebers. Der Ausgleich erfolgt stattdessen innerhalb der Zugewinnbilanz.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will ehebezogene Zuwendungen wie Schenkungen privilegieren. Ihr Argument: der Wortlaut nennt Schenkungen ohne Einschraenkung auf Drittzuwendungen.
Praktisch wird der Streit: Hat ein Ehegatte dem anderen eine Immobilie uebertragen, veraendert die Einordnung das Anfangsvermoegen und damit die Ausgleichsforderung erheblich.
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