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Die ehelichen Gueterstaende im Ueberblick

Wie unterscheiden sich Zugewinngemeinschaft, Guetertrennung und Guetergemeinschaft in ihren Rechtsfolgen?

Im Video genannt: § 1363 BGB, § 1408 BGB, § 138 BGB

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RechtsgebietFamilienrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge5
Vorschriften§ 1363 BGB, § 1408 BGB, § 138 BGB

Streitstand

Wie weit reicht die Inhaltskontrolle von Ehevertraegen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung prueft Ehevertraege zweistufig: zunaechst Wirksamkeitskontrolle am Massstab des § 138 BGB, sodann Ausuebungskontrolle nach § 242 BGB bei Scheitern der Ehe. Tragend ist die Kernbereichslehre, die den Verzicht je nach Naehe zur Existenzsicherung unterschiedlich stark schuetzt. Der Zugewinnausgleich steht dabei am Rand des Kernbereichs und ist weitgehend abdingbar.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will allein § 138 BGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses pruefen. Ihr Argument: eine nachtraegliche Korrektur nach § 242 BGB zerstoert die Planungssicherheit, die der Ehevertrag gerade schaffen soll.

Praktisch wird der Streit: Bei einem Verzicht, der erst durch die spaetere Kinderbetreuung unzumutbar wird, fuehrt nur die Ausuebungskontrolle zur Anpassung.

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