Wie unterscheiden sich Zugewinngemeinschaft, Guetertrennung und Guetergemeinschaft in ihren Rechtsfolgen?
Im Video genannt: § 1363 BGB, § 1408 BGB, § 138 BGB
Wie weit reicht die Inhaltskontrolle von Ehevertraegen?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung prueft Ehevertraege zweistufig: zunaechst Wirksamkeitskontrolle am Massstab des § 138 BGB, sodann Ausuebungskontrolle nach § 242 BGB bei Scheitern der Ehe. Tragend ist die Kernbereichslehre, die den Verzicht je nach Naehe zur Existenzsicherung unterschiedlich stark schuetzt. Der Zugewinnausgleich steht dabei am Rand des Kernbereichs und ist weitgehend abdingbar.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will allein § 138 BGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses pruefen. Ihr Argument: eine nachtraegliche Korrektur nach § 242 BGB zerstoert die Planungssicherheit, die der Ehevertrag gerade schaffen soll.
Praktisch wird der Streit: Bei einem Verzicht, der erst durch die spaetere Kinderbetreuung unzumutbar wird, fuehrt nur die Ausuebungskontrolle zur Anpassung.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.