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Zahlung auf die Hypothek

Welche Folgen hat die Zahlung des Eigentuemers oder des Schuldners auf eine Hypothek?

Im Video genannt: § 1143 BGB, § 1163 BGB, § 1150 BGB

Zurueck: Zweiterwerb der HypothekWeiter: Durchsetzung der Hypothek nach § 1147 BGB
RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge3
Vorschriften§ 1143 BGB, § 1163 BGB, § 1150 BGB

Streitstand

Was gilt, wenn der nicht persoenlich haftende Eigentuemer zahlt?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Forderung nach § 1143 BGB auf den zahlenden Eigentuemer uebergehen, so dass die Hypothek nach § 401 BGB mitgeht und als Eigentuemerhypothek in eine Eigentuemergrundschuld uebergeht. Dadurch bleibt der Rang gegenueber nachrangigen Glaeubigern erhalten. Zahlt dagegen der Schuldner, erlischt die Hypothek nach § 1163 Abs. 1 S. 2 BGB.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt bei Zahlung des Eigentuemers ein Erloeschen des dinglichen Rechts an, weil der Sicherungszweck entfallen sei.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend fuer die Frage, ob nachrangige Grundpfandrechte im Rang aufruecken.

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