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Zweiterwerb der Hypothek

Wie wird eine Hypothek uebertragen und wie weit reicht der oeffentliche Glaube?

Im Video genannt: § 1154 BGB, § 1138 BGB, § 892 BGB

Zurueck: Ersterwerb der HypothekWeiter: Zahlung auf die Hypothek
RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge2
Vorschriften§ 1154 BGB, § 1138 BGB, § 892 BGB

Streitstand

Erwirbt der gutglaeubige Zessionar die Hypothek ohne Forderung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht einen forderungsentkleideten Hypothekenerwerb ueber § 1138 BGB, weil der oeffentliche Glaube des Grundbuchs fuer die Hypothek auch auf die Forderung erstreckt wird. Der Erwerber kann das Grundstueck verwerten, obwohl keine Forderung besteht. Ein Anspruch auf Zahlung gegen den Schuldner entsteht dadurch nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt dies ab, weil die Akzessorietaet ein Grundpfandrecht ohne Forderung ausschliesse und § 1138 BGB nur die Durchsetzung erleichtere.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der Eigentuemer gegen die Verwertung einwendet, dass das Darlehen nie ausgezahlt wurde.

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