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Ersterwerb der Hypothek

Wie entsteht eine Hypothek und welche Rolle spielt die zu sichernde Forderung?

Im Video genannt: § 1113 BGB, § 1163 BGB, § 873 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge1
Vorschriften§ 1113 BGB, § 1163 BGB, § 873 BGB

Streitstand

Was entsteht bei Bestellung einer Hypothek ohne Forderung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Hypothek wegen § 1163 Abs. 1 S. 1 BGB als Eigentuemergrundschuld entstehen, weil die strenge Akzessorietaet den Erwerb des Glaeubigers ausschliesst, das dingliche Recht aber eingetragen ist. Entsteht die Forderung spaeter, erwirbt der Glaeubiger die Hypothek. Der Rang bleibt gewahrt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt an, dass ueberhaupt kein dingliches Recht entsteht und das Grundbuch von Anfang an unrichtig ist.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist und ein Dritter die eingetragene Hypothek erwerben will.

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