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Boesglaeubigkeit Minderjaehriger

Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn ein Minderjaehriger Besitzer ist?

Im Video genannt: § 990 BGB, § 828 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 2 - EBV
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
Vorschriften§ 990 BGB, § 828 BGB

Streitstand

Kommt es bei § 990 BGB auf das Kind oder auf den Vertreter an?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung wendet die deliktsrechtlichen Wertungen an und verlangt wegen des Schadensersatzcharakters eine eigene Verantwortlichkeit entsprechend § 828 BGB, so dass es auf die Einsichtsfaehigkeit des Minderjaehrigen ankommt. Die Kenntnis des Vertreters wird nur bei rechtsgeschaeftlichem Erwerb zugerechnet. Der Minderjaehrigenschutz setzt sich gegen den Eigentuemerschutz durch.

Gegenansicht Eine Gegenansicht rechnet die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters nach § 166 BGB stets zu, weil der Besitz fuer den Minderjaehrigen durch ihn erworben werde.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn die Eltern wissen, dass die geschenkte Sache gestohlen ist, das Kind aber nicht.

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