Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn ein Minderjaehriger Besitzer ist?
Im Video genannt: § 990 BGB, § 828 BGB
Kommt es bei § 990 BGB auf das Kind oder auf den Vertreter an?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung wendet die deliktsrechtlichen Wertungen an und verlangt wegen des Schadensersatzcharakters eine eigene Verantwortlichkeit entsprechend § 828 BGB, so dass es auf die Einsichtsfaehigkeit des Minderjaehrigen ankommt. Die Kenntnis des Vertreters wird nur bei rechtsgeschaeftlichem Erwerb zugerechnet. Der Minderjaehrigenschutz setzt sich gegen den Eigentuemerschutz durch.
Gegenansicht Eine Gegenansicht rechnet die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters nach § 166 BGB stets zu, weil der Besitz fuer den Minderjaehrigen durch ihn erworben werde.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn die Eltern wissen, dass die geschenkte Sache gestohlen ist, das Kind aber nicht.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.