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Der Fremdbesitzerexzess

Wann haftet der Fremdbesitzer trotz guten Glaubens auf Schadensersatz?

Im Video genannt: § 991 BGB, § 823 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 2 - EBV
LernabschnittLerneinheit 2
Folge2
Vorschriften§ 991 BGB, § 823 BGB

Streitstand

Folgt der Fremdbesitzerexzess aus § 991 Abs. 2 oder aus § 823 BGB?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung stuetzt die Haftung auf § 991 Abs. 2 BGB und erweitert sie durch eine Analogie auf Faelle, in denen der Besitzer gegenueber seinem vermeintlichen Vertragspartner pflichtwidrig handelt, weil er dann keinen Schutz verdient. Die Privilegierung des § 993 BGB entfaellt, soweit der Besitzer das ihm vorgestellte Besitzrecht ueberschreitet. Gehaftet wird dann nach den allgemeinen Vorschriften.

Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet § 823 BGB unmittelbar an und sieht die Privilegierung von vornherein als nicht einschlaegig an.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der gutglaeubige Mieter die Sache vertragswidrig zerstoert und der Eigentuemer Ersatz verlangt.

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