Wie haftet der Besitzer, der ein Besitzrecht hat, dieses aber ueberschreitet?
Im Video genannt: § 987 BGB, § 991 BGB, § 823 BGB
Gelten die §§ 987 ff. BGB bei Ueberschreitung des Besitzrechts?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung lehnt die Anwendung der §§ 987 ff. BGB ab, weil keine Vindikationslage besteht, solange ein Recht zum Besitz fortbesteht. Es bleibt bei vertraglichen Anspruechen und bei § 823 Abs. 1 BGB, so dass die Privilegierung des redlichen Besitzers nicht eingreift. Das Schutzbeduerfnis besteht nur fuer den Besitzer ohne Recht.
Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet die §§ 987 ff. BGB entsprechend an, weil der Besitzer, der sein Recht ueberschreitet, nicht schlechter stehen duerfe als der voellig unberechtigte Besitzer.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Mieter die Mietsache gewerblich untervermietet und der Eigentuemer Nutzungsersatz verlangt.
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