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Uebersicherung und Freigabeklausel

Wann ist eine Sicherheit uebermaessig und welche Folgen hat das fuer den Vertrag?

Im Video genannt: § 138 BGB, § 307 BGB

Zurueck: Bestimmtheit bei RaumsicherungsvertraegenWeiter: Rueckuebertragung nach Tilgung
RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge4
Vorschriften§ 138 BGB, § 307 BGB

Streitstand

Macht nachtraegliche Uebersicherung die Uebereignung unwirksam?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht bei nachtraeglicher Uebersicherung lediglich einen ermessensunabhaengigen Freigabeanspruch, der auch ohne ausdrueckliche Klausel aus der Sicherungsabrede folgt. Die Uebereignung bleibt wirksam, weil der Sicherungsgeber hinreichend geschuetzt ist. Nur eine anfaengliche, sittenwidrige Uebersicherung fuehrt zur Nichtigkeit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst bereits die unangemessen weite Sicherungsabrede an § 307 BGB scheitern, so dass die Verfuegung ohne Rechtsgrund bleibt.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der Kredit weitgehend getilgt ist und der Sicherungsnehmer trotzdem den gesamten Warenbestand verwertet.

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