Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Rueckuebertragung nach Tilgung

Welchen Anspruch hat der Sicherungsgeber, wenn der gesicherte Kredit vollstaendig getilgt ist?

Im Video genannt: § 985 BGB, § 812 BGB

Zurueck: Uebersicherung und FreigabeklauselWeiter: Aufloesende Bedingung statt Rueckuebertragung
RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge5
Vorschriften§ 985 BGB, § 812 BGB

Streitstand

Folgt der Rueckgewaehranspruch aus der Abrede oder aus § 812 BGB?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung entnimmt den Anspruch vorrangig der Sicherungsabrede als vertraglichem Rueckgewaehranspruch, weil die Parteien die Rueckabwicklung dort selbst geregelt haben. Bereicherungsrecht greift erst, wenn eine wirksame Abrede fehlt. Der Anspruch ist auf Rueckuebereignung und Besitzverschaffung gerichtet.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht mit Zweckerreichung den Rechtsgrund entfallen und wendet § 812 Abs. 1 S. 2 BGB an.

Praktisch wird der Streit: Praktisch bei der Verjaehrung und bei der Frage, ob sich der Sicherungsnehmer auf Entreicherung berufen kann.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.