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Die Sicherungsabrede

Welchen Inhalt hat die Sicherungsabrede und welche Funktion hat sie neben dem dinglichen Geschaeft?

Im Video genannt: § 930 BGB, § 137 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge2
Vorschriften§ 930 BGB, § 137 BGB

Streitstand

Ist die Uebereignung bei unwirksamer Sicherungsabrede unwirksam?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung trennt beide Geschaefte und laesst die Uebereignung grundsaetzlich wirksam, so dass das Eigentum nach § 812 BGB zurueckzuuebertragen ist. Das folgt aus dem Abstraktionsprinzip, denn die Sicherungsabrede ist der Rechtsgrund und nicht Teil der Verfuegung. Nur bei Fehleridentitaet erfasst der Mangel auch die Verfuegung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht die Sicherungsabrede als unselbstaendigen Bestandteil der Uebereignung, weil der Sicherungszweck den dinglichen Inhalt praege.

Praktisch wird der Streit: Wichtig in der Insolvenz, wenn der Sicherungsgeber nur einen Kondiktionsanspruch statt des Eigentums hat.

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