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Uebereignung durch Besitzkonstitut

Wie wird uebereignet, wenn der Veraeusserer die Sache behalten soll?

Im Video genannt: § 930 BGB, § 868 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
Vorschriften§ 930 BGB, § 868 BGB

Streitstand

Genuegt eine antizipierte Abrede ueber kuenftige Sachen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die antizipierte Begruendung des Besitzmittlungsverhaeltnisses zu, sofern die Sachen bei Erwerb bestimmbar sind und die Einigung fortbesteht. Das Eigentum geht dann im Zeitpunkt des Besitzerwerbs des Veraeusserers ueber. Andernfalls waere die Sicherung wechselnder Bestaende praktisch unmoeglich.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt einen jeweils neuen Uebertragungsakt, weil ein Besitzmittlungsverhaeltnis nicht an noch nicht existente Sachen anknuepfen koenne.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn zwei Sicherungsnehmer antizipiert an denselben kuenftigen Warenbestand uebereignen lassen.

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