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Gesetzliche Haftungsmilderungen bei Gefaelligkeit

Wie weit reichen die Haftungserleichterungen bei unentgeltlichen Vertraegen?

Im Video genannt: § 521 BGB, § 599 BGB, § 690 BGB

Zurueck: Mitverschulden Paragraf 254 BGBWeiter: Haftungsmilderung in Familienverhaeltnissen
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 7
Folge6
Vorschriften§ 521 BGB, § 599 BGB, § 690 BGB

Streitstand

Erfassen die Milderungen auch die deliktische Haftung?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht erstreckt die Milderung auf konkurrierende deliktische Ansprueche, soweit der Schaden aus derselben Pflichtverletzung folgt, weil die Privilegierung sonst wertlos waere. Tragend ist die einheitliche Risikoverteilung des unentgeltlichen Verhaeltnisses.

Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt die Milderung auf vertragliche Ansprueche, weil die deliktische Haftung jeden Rechtsgenossen unabhaengig von einem Schuldverhaeltnis trifft.

Praktisch wird der Streit: Beschaedigt der Verleiher fahrlaessig fremdes Eigentum, entscheidet der Streit ueber die Haftung fuer einfache Fahrlaessigkeit.

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