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Mitverschulden Paragraf 254 BGB

Wie wirkt eigenes Verschulden des Geschaedigten auf Grund und Hoehe des Anspruchs?

Im Video genannt: § 254 BGB, § 278 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 7
Folge5
Vorschriften§ 254 BGB, § 278 BGB

Streitstand

Muss sich der Geschaedigte das Verschulden Dritter zurechnen lassen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht rechnet das Verschulden Dritter nur zu, wenn dieser Erfuellungsgehilfe bei der Erfuellung einer Obliegenheit des Geschaedigten war, und lehnt eine allgemeine Repraesentantenhaftung ab. Tragend ist der Verweis auf die Zurechnungsnorm des Schuldrechts.

Gegenansicht Eine Gegenansicht rechnet das Verhalten jeder Person zu, die der Geschaedigte in seinen Gefahrenbereich einbezogen hat, weil er den Vorteil der Arbeitsteilung zieht.

Praktisch wird der Streit: Beim Unfall des mitgenommenen Insassen entscheidet der Streit ueber die Quote gegenueber dem Zweitschaediger.

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