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Vermieterpfandrecht Paragrafen 562 ff BGB

An welchen Sachen entsteht das Vermieterpfandrecht und wie wird es durchgesetzt?

Im Video genannt: § 562 BGB, § 1207 BGB

Zurueck: Schadensersatz und Garantiehaftung Paragraf 53Weiter: Kauf bricht nicht Miete Paragraf 566 BGB
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 4
Folge4
Vorschriften§ 562 BGB, § 1207 BGB

Streitstand

Kann das Pfandrecht an Sachen Dritter gutglaeubig entstehen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verneint einen gutglaeubigen Erwerb, weil das Pfandrecht kraft Gesetzes und ohne Rechtsgeschaeft entsteht und die Vorschriften ueber den gutglaeubigen Erwerb einen Erwerbsakt voraussetzen. Das Pfandrecht erfasst nur Sachen des Mieters. Tragend ist der fehlende Verkehrsschutzbedarf.

Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet die Vorschriften entsprechend an, weil der Vermieter auf den Besitz des Mieters vertraut und das Einbringen einen Rechtsscheintatbestand schafft.

Praktisch wird der Streit: Bei eingebrachtem Leasinggut des Mieters entscheidet der Streit ueber den Herausgabeanspruch des Eigentuemers.

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