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Schadensersatz und Garantiehaftung Paragraf 536a BGB

Wann haftet der Vermieter ohne Verschulden und wann nur bei Verzug?

Im Video genannt: § 536a BGB, § 535 BGB

Zurueck: Mangel der Mietsache und MinderungWeiter: Vermieterpfandrecht Paragrafen 562 ff BGB
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 4
Folge3
Vorschriften§ 536a BGB, § 535 BGB

Streitstand

Reicht die verschuldensunabhaengige Haftung fuer anfaengliche Maengel zu weit?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht nimmt eine echte Garantiehaftung an: Der Vermieter haftet fuer bei Vertragsschluss vorhandene Maengel ohne Verschulden und ohne Kenntnis. Tragend ist der klare Wortlaut und die Risikozuweisung an den Eigentuemer der Sache.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt eine teleologische Begrenzung auf erkennbare Maengel, weil eine Haftung fuer verborgene Baumaengel den Vermieter unangemessen belastet.

Praktisch wird der Streit: Bei einem verdeckten Rohrschaden entscheidet der Streit ueber den Ersatz des Mieterschadens am Mobiliar.

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