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Aliud und Mankolieferung im Kaufrecht

Wird die Lieferung einer anderen Sache wie ein Mangel oder wie Nichtleistung behandelt?

Im Video genannt: § 434 BGB, § 437 BGB

Zurueck: Rechtsmangel Paragraf 435 BGB und oeffentlicheWeiter: Verbrauchsgueterkauf Anwendungsbereich und Umg
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 1
Folge4
Vorschriften§ 434 BGB, § 437 BGB

Streitstand

Erfasst die Mangelgleichstellung auch das unbehebbare Aliud?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht wendet die Gleichstellung auf jede Falschlieferung an, auch wenn die geschuldete Sache gar nicht beschafft werden kann. Tragend ist der uneingeschraenkte Wortlaut und das Interesse an einem einheitlichen Verjaehrungs- und Fristregime. Der Kaeufer bleibt ueber Ruecktritt und Schadensersatz geschuetzt.

Gegenansicht Die Gegenansicht nimmt das identitaetsfremde Aliud aus und behandelt es als Nichterfuellung, weil der Verkaeufer die Leistung ueberhaupt nicht angeboten hat.

Praktisch wird der Streit: Ob der Kaeufer ohne Fristsetzung und ohne kurze Verjaehrung vorgehen kann, haengt allein von dieser Einordnung ab.

Schritt 1 von 8
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