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Oeffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

Wann kann hoheitliches Handeln praeventiv unterbunden werden?

Im Video genannt: Art. 2 GG, § 1004 BGB

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RechtsgebietStaatshaftungsrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge5
VorschriftenArt. 2 GG, § 1004 BGB

Streitstand

Setzt der Unterlassungsanspruch eine Rechtsgutverletzung voraus?

herrschende Meinung Herrschend genuegt eine drohende rechtswidrige Beeintraechtigung grundrechtlich geschuetzter Positionen; eine Verletzung absoluter Rechte ist nicht erforderlich. Tragend ist die Abwehrfunktion der Grundrechte. Erforderlich bleibt eine konkrete Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt in Analogie zum Zivilrecht die Betroffenheit eines absoluten Rechts, weil sonst die Grenzen des Anspruchs verschwimmen.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei amtlichen Aeusserungen, die nur das allgemeine Persoenlichkeitsrecht beruehren.

Schritt 1 von 8
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