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Drittbezogenheit der Amtspflicht

Wann besteht eine Amtspflicht gegenueber dem Geschaedigten?

Im Video genannt: § 839 BGB

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RechtsgebietStaatshaftungsrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge2
Vorschriften§ 839 BGB

Streitstand

Ist die Pflicht zur rechtmaessigen Amtsausuebung immer drittbezogen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verlangt, dass die Pflicht gerade auch den Interessen des Geschaedigten zu dienen bestimmt ist; Pflichten im Allgemeininteresse genuegen nicht. Tragend ist die Begrenzung der Staatshaftung auf geschuetzte Rechtskreise. Die Bestimmung erfolgt nach Zweck der Norm.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jede Verletzung objektiven Rechts genuegen, wenn sie einen bestimmten Buerger konkret schaedigt.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei Pflichten zur Aufsicht ueber Dritte, die den Geschaedigten nur mittelbar schuetzen.

Schritt 1 von 8
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