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Gestoerte Gesamtschuld

Wie loest man den Ausgleich, wenn einer der Schaediger dem Geschaedigten gegenueber von der Haftung freigestellt ist?

Im Video genannt: § 426 BGB, § 421 BGB, § 254 BGB

Zurueck: Innenausgleich unter GesamtschuldnernWeiter: Stoerung der Geschaeftsgrundlage
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 8
Folge3
Vorschriften§ 426 BGB, § 421 BGB, § 254 BGB

Streitstand

Wer traegt den Nachteil der Haftungsfreistellung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung kuerzt den Anspruch des Geschaedigten gegen den nicht privilegierten Schaediger um die Quote des Privilegierten. Nur so bleibt das Haftungsprivileg wirksam, ohne dass der Privilegierte ueber den Rueckgriff doch belastet wird.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst den Geschaedigten voll gegen den nicht privilegierten Schaediger vorgehen und versagt diesem den Rueckgriff, weil das Privileg nur den Beguenstigten schuetzt und nicht den Geschaedigten belasten soll.

Praktisch wird der Streit: Beim Arbeitsunfall mit privilegiertem Arbeitgeber bekommt der Geschaedigte nur nach der Gegenansicht den vollen Schaden ersetzt.

Schritt 1 von 8
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