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Erfuellungssurrogate im Ueberblick

Welche Tatbestaende bringen die Forderung zum Erloeschen, ohne dass geleistet wird?

Im Video genannt: § 372 BGB, § 378 BGB, § 397 BGB

Zurueck: Erfuellung nach § 362 BGBWeiter: Leistung an Erfuellungs statt und erfuellungsh
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 6
Folge4
Vorschriften§ 372 BGB, § 378 BGB, § 397 BGB

Streitstand

Ist der Erlass ein Vertrag oder genuegt eine einseitige Erklaerung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt den Erlass nach § 397 BGB fuer einen Vertrag und laesst eine einseitige Verzichtserklaerung nicht genuegen. Der Glaeubiger soll dem Schuldner keine Rechtsposition ohne dessen Mitwirkung aufdraengen, und der Wortlaut nennt ausdruecklich einen Vertrag.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst in Faellen eindeutiger Beguenstigung einen einseitigen Verzicht genuegen, weil der Schuldner dadurch nur Vorteile erhaelt.

Praktisch wird der Streit: Erklaert der Glaeubiger den Verzicht und schweigt der Schuldner, erlischt die Forderung nur nach der Gegenansicht sofort.

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