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Ruecktritt wegen nicht erbrachter Leistung

Welche Voraussetzungen hat der Ruecktritt und wie verhaelt er sich zum Schadensersatz?

Im Video genannt: § 323 BGB, § 346 BGB, § 349 BGB

Zurueck: Aufwendungsersatz nach § 284 BGBWeiter: Rueckabwicklung und Wertersatz nach Ruecktritt
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 5
Folge4
Vorschriften§ 323 BGB, § 346 BGB, § 349 BGB

Streitstand

Kann der Glaeubiger neben dem Ruecktritt Schadensersatz statt der Leistung verlangen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Kombination zu, weil § 325 BGB den Ruecktritt und den Schadensersatz ausdruecklich nebeneinander stellt. Der Schaden ist dann nach der Austauschrechnung zu ermitteln, damit es nicht zu einer doppelten Anrechnung kommt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht in der Kombination einen Wertungswiderspruch und laesst nach dem Ruecktritt nur noch den Ersatz des Vertrauensschadens zu.

Praktisch wird der Streit: Nach Rueckgabe der Sache kann der Glaeubiger den Mehrpreis eines Deckungskaufs nur nach der herrschenden Meinung verlangen.

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