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Schadensersatz bei anfaenglicher Unmoeglichkeit

Worauf bezieht sich das Vertretenmuessen bei § 311a Abs. 2 BGB?

Im Video genannt: § 311a BGB, § 275 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 3
Folge7
Vorschriften§ 311a BGB, § 275 BGB

Streitstand

Haftet der Schuldner fuer ein Garantieversprechen auch ohne Kenntnis?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung knuepft das Vertretenmuessen an die Kenntnis oder fahrlaessige Unkenntnis des Leistungshindernisses bei Vertragsschluss, wie § 311a Abs. 2 Satz 2 BGB es ausdruecklich vorgibt. Eine Beschaffenheitsgarantie kann daneben eine strengere Haftung begruenden.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt bei jeder Gattungsschuld eine stillschweigende Beschaffungsgarantie an und laesst die Entlastung durch unverschuldete Unkenntnis damit praktisch entfallen.

Praktisch wird der Streit: Beim bei Vertragsschluss schon zerstoerten Gattungsgut haftet der Verkaeufer nach der Gegenansicht stets, nach der herrschenden Meinung nur bei Fahrlaessigkeit.

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