Wie prueft man den Schadensersatz statt der Leistung bei nachtraeglich unmoeglicher Leistung?
Im Video genannt: § 283 BGB, § 280 BGB, § 275 BGB
Haftet der Schuldner fuer eine schon im Verzug angelegte Unmoeglichkeit?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht die Haftung ueber § 287 Satz 2 BGB auch fuer Zufall, wenn die Unmoeglichkeit nach Verzugseintritt eintritt. Der Schuldner hat die Verzoegerung zu vertreten und damit den Zustand geschaffen, in dem sich das Risiko verwirklicht.
Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt zusaetzlich einen Zurechnungszusammenhang und verneint die Haftung, wenn der Schaden den Glaeubiger auch bei rechtzeitiger Leistung getroffen haette.
Praktisch wird der Streit: Brennt das Lager des Glaeubigers ohnehin ab, haftet der verzoegernde Schuldner nur nach der herrschenden Meinung.
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