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Persoenliches Leistungshindernis nach § 275 Abs. 3 BGB

Wann kann der zur Leistung in Person Verpflichtete die Leistung wegen Unzumutbarkeit verweigern?

Im Video genannt: § 275 BGB, § 613 BGB

Zurueck: Wirtschaftliche Unmoeglichkeit nach § 275 Abs.Weiter: Schadensersatz bei nachtraeglicher Unmoeglichk
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 275 BGB, § 613 BGB

Streitstand

Gilt § 275 Abs. 3 BGB nur bei hoechstpersoenlicher Leistungspflicht?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung beschraenkt die Norm auf Faelle, in denen der Schuldner die Leistung nach dem Vertrag selbst zu erbringen hat. Nur dort stehen seine persoenlichen Belange der Leistung entgegen, waehrend sonst Dritte eingesetzt werden koennten.

Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet die Norm auch dort an, wo der Schuldner die Leistung faktisch selbst erbringt, weil das Interesse an der Person des Leistenden auch durch die Praxis entstehen kann.

Praktisch wird der Streit: Beim Handwerker, der ein krankes Kind pflegen muss, entfaellt die Pflicht nur nach der Gegenansicht, wenn er Mitarbeiter haette schicken koennen.

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