Wie grenzt man den Schadensersatz statt der Leistung vom Schadensersatz neben der Leistung ab?
Im Video genannt: § 280 BGB, § 281 BGB, § 241 BGB
Entscheidet die hypothetische Nacherfuellung ueber die Zuordnung?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung fragt, ob der Schaden durch eine gedachte Nacherfuellung im letzten Moment noch entfallen waere. Ist das der Fall, liegt Schadensersatz statt der Leistung vor, der eine Fristsetzung erfordert. Nur so bleibt das Vorrangverhaeltnis der Nacherfuellung gewahrt, das die §§ 281, 323 BGB tragen.
Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt auf die Art der verletzten Pflicht ab und ordnet jeden Mangelfolgeschaden stets dem Schadensersatz neben der Leistung zu, weil der Integritaetsschaden nie durch Nacherfuellung beseitigt werde.
Praktisch wird der Streit: Beim Betriebsausfall nach Lieferung einer mangelhaften Maschine braucht der Glaeubiger nach der herrschenden Meinung teils eine Frist, nach der Gegenansicht nie eine.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
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