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Vertrauensschaden im Leistungsstoerungsrecht

Wann kann der Glaeubiger statt des Erfuellungsinteresses nur den Vertrauensschaden verlangen?

Im Video genannt: § 280 BGB, § 249 BGB, § 284 BGB

Zurueck: Schadensersatz statt und neben der LeistungWeiter: Schadensersatz statt der ganzen Leistung
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 1
Folge3
Vorschriften§ 280 BGB, § 249 BGB, § 284 BGB

Streitstand

Ist das negative Interesse durch das Erfuellungsinteresse begrenzt?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung begrenzt den Ersatz des Vertrauensschadens auf die Hoehe des Erfuellungsinteresses. Der Glaeubiger soll durch die Stoerung nicht besser stehen als bei ordnungsgemaesser Erfuellung, weil der Schadensersatz Ausgleich und nicht Gewinn bezweckt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Kappung ab, weil der Vertrauensschaden einen eigenen Zurechnungsgrund habe und der Schaediger sonst von einem fuer ihn unguenstigen Geschaeft profitiere.

Praktisch wird der Streit: Bei einem von Anfang an unrentablen Vertrag mit hohen Aufwendungen bekommt der Glaeubiger nur nach der Gegenansicht den vollen Aufwand ersetzt.

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