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Abschleppen eines Kraftfahrzeugs

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?

Im Video genannt: Art. 14 GG

Zurueck: Abgrenzung zur unmittelbaren AusfuehrungWeiter: Einweisung von Obdachlosen
RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge6
VorschriftenArt. 14 GG

Streitstand

Ist das Abschleppen bei blosser Funktionsbeeintraechtigung verhaeltnismaessig?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht laesst eine nicht nur geringfuegige Funktionsstoerung genuegen und verlangt keinen konkreten Behinderungsfall, weil sonst die Durchsetzung von Haltverboten vereitelt wuerde. Tragend ist der Gedanke der generellen Funktionsfaehigkeit des Verkehrs. Eine Wartezeit ist nur im Ausnahmefall geboten.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt eine konkrete Behinderung im Einzelfall, weil die Kostenbelastung des Halters sonst ausser Verhaeltnis steht.

Praktisch wird der Streit: Unterschied beim Parken im absoluten Haltverbot ohne jede tatsaechliche Behinderung.

Schritt 1 von 8
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