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Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung

Welche Voraussetzungen hat die gestreckte Verwaltungsvollstreckung?

Im Video genannt: § 80 VwGO

Weiter: Anforderungen an die Grundverfuegung
RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge1
Vorschriften§ 80 VwGO

Streitstand

Setzt die Vollstreckung eine rechtmaessige Grundverfuegung voraus?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht laesst eine wirksame und vollziehbare Grundverfuegung genuegen; auf die Rechtmaessigkeit kommt es nicht an, weil die Vollstreckung nur die Durchsetzung sichert und Einwaende im Anfechtungsverfahren geltend zu machen sind. Tragend ist die Trennung der Verfahren. Nichtigkeit hindert die Vollstreckung dagegen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt eine rechtmaessige Grundverfuegung, weil der Buerger nicht zur Erfuellung rechtswidriger Pflichten gezwungen werden darf.

Praktisch wird der Streit: Unterschied, wenn die Grundverfuegung rechtswidrig, aber sofort vollziehbar ist.

Schritt 1 von 8
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