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Ermessensreduktion auf Null und Bescheidungsurteil

Wann ergeht ein Bescheidungsurteil und wann eine Verurteilung zur Leistung?

Im Video genannt: § 113 VwGO, § 40 VwVfG

Zurueck: Begruendetheit der VerpflichtungsklageWeiter: Fortsetzungsfeststellungsklage, Grundstruktur
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 4
Folge3
Vorschriften§ 113 VwGO, § 40 VwVfG

Streitstand

Darf das Gericht bei Ermessensreduktion auf Null durchentscheiden?

herrschende Meinung Herrschend ist, dass das Gericht bei nur einer rechtmaessigen Entscheidungsmoeglichkeit zur Vornahme verurteilen darf, weil der Sache nach kein Entscheidungsspielraum mehr besteht. Der Gewaltenteilungsgrundsatz steht nicht entgegen. Sonst ergeht ein Bescheidungsurteil.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will stets ein Bescheidungsurteil erlassen, weil die Ermessensausuebung der Verwaltung vorbehalten bleibt.

Praktisch wird der Streit: Unterschiedliche Urteilsformel, wenn alle Alternativen ausser einer rechtswidrig sind.

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