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Abgrenzung oeffentliches Recht und Privatrecht

Nach welcher Theorie wird eine Streitigkeit als oeffentlich-rechtlich eingeordnet?

Im Video genannt: § 40 VwGO

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RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 1
Folge3
Vorschriften§ 40 VwGO

Streitstand

Subordinationstheorie oder modifizierte Subjektstheorie?

herrschende Meinung Herrschend ist die modifizierte Subjektstheorie: oeffentlich-rechtlich ist eine Norm, die ausschliesslich einen Hoheitstraeger als solchen berechtigt oder verpflichtet. Sie erfasst auch Streitigkeiten zwischen gleichgeordneten Hoheitstraegern. Die Subordinationstheorie versagt dort, weil ein Ueber- und Unterordnungsverhaeltnis fehlt.

Gegenansicht Die Subordinationstheorie stellt allein auf das Ueber- und Unterordnungsverhaeltnis ab und betont damit die typische Eingriffslage.

Praktisch wird der Streit: Unterschiedliche Ergebnisse bei Streitigkeiten zweier Gemeinden oder bei koordinationsrechtlichen Vereinbarungen.

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