Welche Voraussetzungen hat der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch?
Im Video genannt: Art. 4 EUV, Art. 288 AEUV
Setzt die Haftung ein Verschulden des Mitgliedstaats voraus?
herrschende Meinung Nach gefestigter Rechtsprechung kommt es nicht auf ein Verschulden an, sondern auf einen hinreichend qualifizierten Verstoss, der bei voelliger Nichtumsetzung regelmaessig vorliegt. Tragend ist, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht von nationalen Haftungsmassstaeben abhaengen darf. Erforderlich sind ferner die Verleihung subjektiver Rechte und ein Kausalzusammenhang. Die Durchsetzung erfolgt nach nationalem Verfahrensrecht.
Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt die Einbindung in das nationale Haftungssystem mit seinen Verschuldensanforderungen, weil die Haftung sonst ohne gesetzliche Grundlage ausgeweitet wird.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Mitgliedstaat die Umsetzungsfrist versaeumt und dem Buerger dadurch ein Schaden entsteht.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
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