Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Voraussetzungen der Enteignung nach Art. 14 III GG

Welche Anforderungen stellt Art. 14 III GG an eine Enteignung?

Im Video genannt: Art. 14 GG

Zurueck: Ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge8
VorschriftenArt. 14 GG

Streitstand

Ist eine Enteignung zugunsten Privater zulaessig?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen moeglich, wenn das Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit dient und die Gemeinwohlbindung gesetzlich dauerhaft gesichert ist. Tragend ist, dass Art. 14 III GG auf den Zweck und nicht auf die Person des Beguenstigten abstellt. Erforderlich sind Sicherungen gegen Zweckentfremdung. Fehlen sie, ist die Enteignung unzulaessig.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt Enteignungen zugunsten Privater fuer grundsaetzlich unzulaessig, weil der private Gewinnzweck das Gemeinwohlziel ueberlagert und eine Kontrolle praktisch nicht sichergestellt ist.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei Enteignungen fuer private Energie- oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.