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Post- und Fernmeldegeheimnis

Welche Kommunikation schuetzt Art. 10 GG und wo endet der Schutz?

Im Video genannt: Art. 10 GG

Zurueck: Vereinigungsfreiheit und VereinsverbotWeiter: Freizuegigkeit im Bundesgebiet
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 4
Folge6
VorschriftenArt. 10 GG

Streitstand

Schuetzt Art. 10 GG auch auf dem Endgeraet gespeicherte Nachrichten?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht endet der Schutz des Art. 10 GG mit Abschluss des Uebertragungsvorgangs; danach greifen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Tragend ist, dass Art. 10 GG die spezifische Gefahr des Zugriffs auf laufende Kommunikation erfasst. Gespeicherte Nachrichten unterliegen der Herrschaft des Nutzers. Daraus ergeben sich unterschiedliche Eingriffsvoraussetzungen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht erstreckt Art. 10 GG auf beim Anbieter gespeicherte Nachrichten, weil der Nutzer dort keine eigene Herrschaftsmoeglichkeit hat und die Kommunikationsvertraulichkeit fortbesteht.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend beim behoerdlichen Zugriff auf Nachrichten in einem Mailpostfach des Anbieters.

Schritt 1 von 8
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