Welche Schranken gelten und wann sind Vorfeldmassnahmen zulaessig?
Im Video genannt: Art. 8 GG
Darf eine Versammlung wegen Gegendemonstrationen untersagt werden?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist die Gefahr durch Dritte grundsaetzlich gegen die Stoerer zu bekaempfen; ein Verbot der friedlichen Versammlung kommt nur als letztes Mittel bei polizeilichem Notstand in Betracht. Tragend ist, dass die Versammlungsfreiheit nicht von der Reaktion Dritter abhaengig sein darf. Die Behoerde muss zunaechst Schutzmassnahmen ergreifen. Die Beweislast fuer den Notstand liegt bei der Behoerde.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst ein Verbot bereits bei erheblicher Gefahrenprognose zu, weil die Behoerde die oeffentliche Sicherheit schulden und Risiken nicht sehenden Auges eingehen darf.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einer angemeldeten Versammlung mit erwarteter gewaltbereiter Gegenmobilisierung.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.