Welche besonderen Gleichheitsgebote enthaelt das Grundgesetz und wie wirken sie?
Im Video genannt: Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 33 GG
Sind Anknuepfungen an Art. 3 III GG ausnahmslos verboten?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist eine Anknuepfung an die genannten Merkmale nur zulaessig, wenn zwingende Gruende vorliegen, etwa kollidierendes Verfassungsrecht oder biologische Unterschiede, die zwangslaeufig eine Differenzierung erfordern. Tragend ist der strikte Wortlaut des Benachteiligungsverbots. Mittelbare Benachteiligungen sind einbezogen. Blosse Zweckmaessigkeit genuegt nie.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst Differenzierungen bereits bei gewichtigen sachlichen Gruenden zu, weil Art. 3 III GG nur willkuerliche Anknuepfungen verhindern soll.
Praktisch wird der Streit: Relevant bei Regelungen, die faktisch nur ein Geschlecht oder eine Gruppe belasten.
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