Welchen Rang und welche Wirkung haben EMRK und Charta im deutschen Recht?
Im Video genannt: Art. 1 GG, Art. 59 GG
Bindet die Strassburger Rechtsprechung deutsche Gerichte?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung ordnet die Konvention im Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein, verlangt aber eine konventionsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes und eine Beruecksichtigung der Strassburger Rechtsprechung. Tragend ist Art. 59 II GG in Verbindung mit der Voelkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes. Eine schematische Uebernahme ist nicht geboten. Grenzen bildet das Verfassungsrecht.
Gegenansicht Eine Gegenansicht raeumt der Konvention Verfassungsrang ein, weil eine Garantie des Menschenrechtsschutzes nicht dem einfachen Gesetzgeber zur Disposition stehen darf.
Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn eine Entscheidung aus Strassburg einer gefestigten deutschen Verfassungsauslegung widerspricht.
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