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Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit

Wann ist eine Norm hinreichend bestimmt und klar?

Im Video genannt: Art. 20 GG, Art. 103 GG

Zurueck: Vorbehalt des Gesetzes und WesentlichkeitstheoWeiter: Echte Rueckwirkung und Vertrauensschutz
RechtsgebietStaatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge5
VorschriftenArt. 20 GG, Art. 103 GG

Streitstand

Welche Anforderungen gelten an Generalklauseln?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst unbestimmte Rechtsbegriffe zu, wenn sich Inhalt, Zweck und Grenzen der Regelung durch Auslegung und gefestigte Rechtsanwendung hinreichend erschliessen lassen. Tragend ist, dass der Gesetzgeber auf vielgestaltige Lebenssachverhalte reagieren muss. Je intensiver der Eingriff, desto hoeher die Bestimmtheitsanforderung. Die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns bildet die Untergrenze.

Gegenansicht Eine Gegenansicht fordert bei Eingriffsbefugnissen eine tatbestandlich enge Fassung, weil Konkretisierung durch die Gerichte die Entscheidung vom Parlament zur Judikative verschiebt.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei polizeilichen Generalklauseln als Grundlage neuer Ueberwachungsmassnahmen.

Schritt 1 von 8
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