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Legalitaetsprinzip und Opportunitaet

Wie verhalten sich Verfolgungszwang und Einstellungsmoeglichkeiten?

Im Video genannt: § 152 StPO, § 153a StPO

Weiter: Nemo tenetur im Ermittlungsverfahren
RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 1
Folge1
Vorschriften§ 152 StPO, § 153a StPO

Streitstand

Ist die Einstellung gegen Auflagen mit der Unschuldsvermutung vereinbar?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt § 153a StPO fuer zulaessig, weil die Zustimmung des Beschuldigten die Auflage traegt und kein Schuldspruch ergeht. Die Vorschrift entlastet die Justiz und ermoeglicht tatangemessene Reaktionen im Bagatellbereich. Die Unschuldsvermutung bleibt formal gewahrt.

Gegenansicht Kritiker sehen einen faktischen Schuldvorwurf ohne Beweisaufnahme, weil der Beschuldigte unter dem Druck des Verfahrens zustimme und damit eine Sanktion ohne Urteil hinnehme.

Praktisch wird der Streit: Bei der Einstellung eines Wirtschaftsstrafverfahrens gegen hohe Geldzahlung zeigt sich die Tragweite des Streits.

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