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Geistigkeitstheorie und Aussteller

Wer ist Aussteller einer Urkunde?

Im Video genannt: § 267 StGB

Zurueck: Der UrkundsbegriffWeiter: Herstellen einer unechten Urkunde
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 7
Folge2
Vorschriften§ 267 StGB

Streitstand

Geistigkeitstheorie oder Koerperlichkeitstheorie?

herrschende Meinung Die herrschende Geistigkeitstheorie sieht als Aussteller denjenigen, dem die Erklaerung geistig zuzurechnen ist, nicht den koerperlich Schreibenden. Damit bleibt die Urkunde auch bei Erstellung durch Boten oder Hilfspersonen echt. Unechtheit liegt vor, wenn die Erklaerung einem anderen untergeschoben wird.

Gegenansicht Die Koerperlichkeitstheorie stellt auf den koerperlichen Hersteller ab, weil nur so der Zusammenhang von Urkunde und Person gesichert sei.

Praktisch wird der Streit: Laesst der Chef die Erklaerung durch die Sekretaerin unterzeichnen, ist die Urkunde nur nach der Geistigkeitstheorie echt.

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