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Scheinwaffe bei Paragraf 250 StGB

Ist ein ungefaehrliches Drohmittel ein sonstiges Werkzeug oder Mittel?

Im Video genannt: § 250 StGB

Zurueck: Finalzusammenhang beim RaubWeiter: Verwenden einer Waffe beim Raub
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
Vorschriften§ 250 StGB

Streitstand

Erfasst § 250 StGB auch objektiv ungefaehrliche Scheinwaffen?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung laesst grundsaetzlich jedes Mittel genuegen, mit dem der Taeter Widerstand durch Drohung verhindern will, weil die Variante gerade die Drohwirkung erfasst. Eine Ausnahme gilt fuer offensichtlich ungefaehrliche Gegenstaende, deren Einsatz allein auf Taeuschung beruht. Damit bleibt die Qualifikation auf ernstzunehmende Bedrohungslagen begrenzt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt objektive Gefaehrlichkeit des Mittels, weil der erhoehte Strafrahmen auf der Verletzungsgefahr und nicht auf der Taeuschung beruhe.

Praktisch wird der Streit: Beim Vorhalten einer Spielzeugpistole haengt die Mindeststrafe von drei Jahren vom Streit ab.

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