Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Raub und seine Noetigungsmittel

Welche Gewalt und welche Drohung verlangt § 249 StGB?

Im Video genannt: § 249 StGB

Weiter: Finalzusammenhang beim Raub
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 2
Folge1
Vorschriften§ 249 StGB

Streitstand

Ist heimliche Betaeubung Gewalt gegen eine Person?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung bejaht Gewalt, weil die Betaeubung eine erhebliche koerperliche Zwangswirkung herbeifuehrt und das Opfer wehrlos macht. Auf eine vom Opfer wahrgenommene Kraftentfaltung kommt es nicht an. Entscheidend ist die physisch wirkende Ausschaltung des Widerstands.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verneint Gewalt bei heimlicher List, weil der Raub die offene Konfrontation voraussetze und sonst die Grenze zum Diebstahl verschwinde.

Praktisch wird der Streit: Beim Verabreichen von Betaeubungsmitteln im Getraenk entscheidet der Streit zwischen § 249 StGB und § 242 StGB.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.