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Berichtigung, Versuch und Teilnahme

Wie wirken Berichtigung und Teilnahmeregeln bei Aussagedelikten?

Im Video genannt: § 158 StGB, § 159 StGB

Zurueck: Aussagedelikte und Falschheit der AussageWeiter: Falsche Verdaechtigung
RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 7
Folge4
Vorschriften§ 158 StGB, § 159 StGB

Streitstand

Ist Beihilfe zur Falschaussage durch Unterlassen moeglich?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung bejaht eine Beihilfe durch Unterlassen, wenn der Beteiligte eine Garantenpflicht zur Verhinderung der Falschaussage hat, etwa als Prozessbeteiligter mit besonderer Einstandspflicht. Allein die Kenntnis von der Luege genuegt nicht. Grundlage sind die allgemeinen Regeln der Unterlassungsbeteiligung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt das ab, weil Aussagedelikte eigenhaendige Delikte seien und eine Pflicht zur Verhinderung fremder Aussagen nicht bestehe.

Praktisch wird der Streit: Schweigt der Angeklagte, obwohl der Zeuge zu seinen Gunsten luegt, haengt seine Strafbarkeit vom Garantenstellungsstreit ab.

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